Bekanntgabe der autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingte ab dem 1. Januar 2019

Die EU hat mit zwei Verordnungen, veröffentlicht im Amtsblatt EU L 331 vom 28. Dezember 2018, neue Zollkontingente und Änderungen bei den Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren eingeführt.

Mit einer autonomen Zollaussetzung wie auch mit einem autonomen Zollkontingent wird es den Unternehmen in der EU ermöglicht, Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Teile zu verwenden, ohne die Regelzölle des EU-Zolltarifs entrichten zu müssen. Die Unternehmen können unter Beachtung der Voraussetzungen diese Waren für eine Zollaussetzung oder Zollkontingent anmelden.

Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2019. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den u.a. Verordnungen.

Für Fragen steht Ihnen gern RA Thomas Peterka zur Verfügung.

Quellen:

Verordnung (EU) 2018/2069 des Rates vom 20. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren, ABl. L 331 vom 28.12.2018, S. 4–196

Verordnung (EU) 2018/2070 des Rates vom 20. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren, ABl. L 331 vom 28.12.2018, S. 197–209