Beginn des Verfahrens Registrierter Ausführer (REX)

Die Zollverwaltung teilt mit, dass beginnend ab dem 1. Januar 2017 die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) sukzessive auf das System des registrierten Ausführers (REX) umgestellt wird.

Das Registrierungsverfahren in der EU beginnt ab dem 1. Januar 2017.

In der EU sind durch hier ansässige Wirtschaftsbeteiligte Präferenznachweise im Rahmen des APS nur in folgenden Fällen auszustellen:

  • Bilaterale Kumulierung mit Ursprungswaren der EU (Ausführer in der EU als Vorlieferant)
  • Weiterversand von Ursprungswaren mit Ersatz-Präferenznachweis durch einen Wiederversender in der EU

Für die Registrierung als REX ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das elektronisch ausfüllbare Antragsformular Nr. 0442, dessen Verwendung verbindlich ist, steht im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung online zur Verfügung. Es ist auch über Zoll online abrufbar.

Der mit den erforderlichen Angaben vervollständigte Antrag ist auszudrucken und unterschrieben dem örtlich zuständigen Hauptzollamt zuzuleiten. Die Bearbeitung der Anträge durch die Hauptzollämter ist erst ab Januar 2017 möglich.

Quellen:

Fachmeldung vom 2. November 2016 der deutschen Zollverwaltung

Link zum Formular 0442

Hinweise zum Registrierten Ausführer

Merkblatt Registrierter Ausführer (REX) (Version 29. Oktober 2016)