BAFA verspricht Erleichterungen bei Dual-Use-Gütern
Das BAFA hat in seiner Pressemitteilung vom 4. November 2014 Erleichterungen durch eine neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigung für die Ausfuhr von Frequenzumwandlern sowie eine neue Allgemeine Genehmigung für die Ausfuhr von Ventilen & Pumpen versprochen, sobald der neue Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung in Kraft getreten ist (voraussichtlich zum Jahresende).
Zusätzlich richtet das BAFA ab sofort eine Telefon-Hotline „Info-Stelle Exportkontrolle Antragssachstand" ein, welche von Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr (!) unter +49 (0)6196 908-868 erreichbar ist, damit der geneigte Antragsteller zu den BAFA-Geschäftszeiten abfragen kann, wann er vielleicht mit einer Entscheidung über seinen Antrag rechenen könnte.
Daneben können Fragen zum RUSSLAND-Embargo telefonisch von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr unter +49 (0)6196 908-137 gestellt werden.
Das BMWi hat zudem darauf hingewiesen, im eigenen Hause eine sog. Clearingstelle einzurichten, bei der "mit der Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungsanträgen für Dual-Use-Güter befassten Ministerien und Behörden regelmäßig zusammentreffen, um gemeinsam zu beraten und möglichst schnell zu entscheiden und langwierige schriftliche Verfahren zu vermeiden." Wann diese Stelle ihre Arbeit aufnehmen wird, verschweigt indes das BMWi.