BAFA informiert über Verlängerungen und Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis 27 und Nr. 30 ab dem 1. April 2018
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert über die Verlängerung und Änderung Allgemeiner Genehmigungen (AGG) zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) und zur nicht sensitiven Irangeschäften sowie zur Ausfuhr und Verbringung bzw. Handels- und Vermittlungsgeschäfte von Rüstungsgütern des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste.
Die AGG Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16, Nr. 17 und Nr. 30 werden bis zum 31. März 2019 verlängert. Neben kleineren redaktionellen Änderungen sind inhaltliche Änderungen in den AGG Nr. 12, 13 und 16 beabsichtigt.
Darüber hinaus werden die AGG Nr. 20, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 24 und Nr. 26 bis zum 31. März 2019 verlängert.
Aufgrund fortbestehenden Abstimmungsbedarfs werden AGG Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27 zunächst nur bis zum 31. Mai 2018 verlängert. Weitergehende Verlängerungen bis zum 31. März 2019 sind jedoch beabsichtigt und werden nach Abschluss der Abstimmungen zu etwaigen inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
Einzelheiten können der Website des BAFA entnommen werden.
Quellen: