BAFA gibt Überblick über die Änderungen im Anhang I der EG-Dual-Use-VO
Das BAFA hat einen unverbindlichen Überblick über die bevorstehenden Änderungen im Anhang I der EG-Dual-Use-VO auf seine Internetpräsenz gestellt. Der Überblick stellt den Listennummern die jeweilige Änderung gegenüber.