BAFA gibt neue Endverbleibserklärungen (EVE) bekannt
Das BAFA veröffentlichte neue Muster-Endverbleibserklärungen, die erstmals in einem ausfüllbaren Format zur Verfügung gestellt werden. Die zutreffende EVE können Sie sich herunterladen und an Ihrem eigenen Computer ausfüllen.
Veröffentlicht wurden die Bekanntmachungen des BAFA am 18. September 2017 im Bundesanzeiger. Und zwar gab es gleich zwei Bekanntmachungen. Mit der ersten Bekanntmachung (BAnz AT 18.09.2017 B3) wird der Bereich der Rüstungsgüter und Güter der Feuerwaffenverordnung geregelt. Die zweite Bekanntmachung (BAnz AT 18.09.2017 B2) regelt den Bereich aller sonstigen genehmigungspflichtigen Ausfuhren und Verbringungen aus Gründen.
- Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach § 21 Absatz 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für die von Teil I A der Ausfuhrliste erfassten Güter (Rüstungsgüter)
- Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach § 21 Absatz 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für nicht von Teil I A der Ausfuhrliste erfasste Güter (Nicht-Rüstungsgüter)
Zusätzlich hat das BAFA eine englischsprachige Ausfüllanleitung und ein Merkblatt veröffentlicht, welches den praktischen Umgang mit den neuen EVE erläuern soll.
Quellen:
Bundesanzeiger vom 18. September 2017, siehe Links oben.
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