BAFA: Elektronische Genehmigungserteilung ab 1. März 2021

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass ab dem 1. März 2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ausschließlich in elektronischer Form erlassen werden.

Auf die zusätzliche Übersendung dieser Bescheide in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt verzichtet, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können.

Hiervon ausgenommen bleiben „Ausfuhrgenehmigungen zur vorübergehenden, wiederholten Ausfuhr (Ausfuhrart 231)“, Durchfuhrgenehmigungen, Reexport-Zustimmungen sowie Ablehnungen und Widerspruchsbescheide. Diese werden auch weiterhin in Papierform erlassen.

Zusätzlich kann für elektronische Genehmigungen eine schriftlich bestätigte Zweitausfertigung beim BAFA beantragt werden, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Genehmigungsinhaber dies unverzüglich geltend macht, z. B. weil eine ausländische Ausgangszollstelle die elektronische Genehmigung nicht akzeptiert.

Die Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung wird rechtzeitig vorher im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Die Vorabfassung dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Weitergehende Informationen zur elektronischen Genehmigung, zu bestehenden Ausnahmen und Ansprechpartnern wird das BAFA nach der Bekanntgabe im Bundesanzeiger in einem Informationsblatt veröffentlichen.

Für Fragen zum Außenwirtschaftsrecht sprechen Sie gern RA Kay Höft an.

Quelle:

Fachmeldung vom 29.01.2021 des BAFA, Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zum 1. März 2021