BAFA: Bekanntmachung über Nutzung neuer Endverbleibserklärungen (Rüstungsgüter)
Im Bundesanzeiger vom 17. Mai 2016 wurde die BAFA-Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente
nach § 21 Absatz 6 der Außenwirtschaftsverordnung veröffentlicht.
Das BAFA hatte bereits auf seiner eigenen Internetpräsenz eine Vorabinformation zu dieser neuen Bekanntmachung eingestellt.
Im Kern geht es um die Festlegungen von Musterformularen für Endverbleibserklärungen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. Vorabinformation.
Quellen: