BAFA: Aktualisierung der Endverbleibserklärung „EVE-Anhang I“

Das BAFA hat die Endverbleibserklärung „EVE-Anhang I“ und die dazugehörige Ausfüllanleitung für Ausfuhren in den Iran im Dezember 2016 aktualisiert.

Hinweise (TP): Das BAFA selbst weist nicht auf die veränderten Inhalte hin, es hat zudem unverständlicherweise auch keine Versionsdatierung auf den Formularen vorgenommen.

Inhaltliche Änderungen zu den im Oktober 2016 vorgestellten Formularen sind:

  • Anfügung eines Buchstaben d in Section C (End-use/Purpose of the items) für die Bestätigung einer vorübergehenden Ausfuhr in den Iran für eine Messe oder für Demonstrationszwecke, wobei der Messeausrichter und das Datum der Messe einzutragen sind sowie, dass es nicht zur dauerhaften Besitzübertragung an eine iranische Person (Iranian entity) zu bestätigen ist.
  • Hinweis auf diesen Buchstaben d in der Ausfüllanleitung unter II. 1. Section C, zweiter Anstrich.

Die Aktualisierung hat zudem eine verbesserte drucktechnische Ausgestaltung der Formulare gebracht.

Quellen:

Endverbleibserklärung „EVE-Anhang I

Ausfüllanleitung zur Endverbleibserklärung „EVE-Anhang I