Autonome Zollsätze und Zollkontingente für bestimmte Waren
Für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2017 bestimmte autonome Zollsätze und Zollkontingente durch die EU gewährt.
Die begünstigten Waren entnehmen Sie bitte den beiden entsprechenden EU-Verordnungen. Alternativ wird im Zolltarif (EZT oder TARIC) zu jeder betroffenen Tarifnummer auch ausgewiesen, ob es für diese Ware eine Zollaussetzung oder ein Kontingent gibt.
Quellen: