Autonome Zollaussetzung: Einsprüche gegen neue Anträge bis 11. Dezember 2015

Die EU-Kommission teilte im Amtsblatt der EU Nr. C 323 vom 1. Oktober 2015 mit, dass neue Anträge auf Aussetzung von autonomen Zollsätzen für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren bei ihr eingegangen sind. 

Einwände gegen neue Anträge sind über die nationalen Verwaltungen bis spätestens zur zweiten, für den 11. Dezember 2015 anberaumten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ zu übermitteln.

Unternehmen sind daher gut beraten, sich nun mit den neuen Anträge zu befassen und ggf. über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Einwände zu erheben. Die Zollkanzlei unterstüzt Sie gern, sprechen Sie uns noch heute an.

Quellen:

ABl. EU C 323 vom 1. Oktober 2015, Seite 5, Mitteilung der EU-Kommission Nr. 2015/C 323/06

Weitere Links:

Abrufsystem/Datenbank für Zollaussetzungen

Allgemeine Informationen der EU-Kommission zu Zollaussetzungen

Informationen des BMWi zu Zollaussetzungen