Autonome Kontingente und Zollaussetzungen ab dem 1. Juli 2017

Zum 1. Juli 2017 werden neue autonome Kontingente und Zollaussetzungen Gültigkeit erlangen, so dass bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren günstiger in die EU eingeführt werden können.

Die Liste der neu hinzugekommenen begünstigten Waren entnehmen Sie bitte den beiden aktualisierten Anhängen der u.a. EU-Verordnungen. Änderungen bei den bisher schon von Zollaussetzungen erfassten Waren können im dazugehörigen Anhang anhand des Sternchens (*) vor dem KN-Code erkannt werden.

Aktualisierte Fassungen der geänderten Grundverordnungen zu den Kontingenten, siehe VO (EU) Nr. 1388/2013, wie auch zu den Zollaussetzungen, siehe VO (EU) Nr. 1387/2013 werden in Kürze auf EUR-Lex veröffenlicht werden.

Quellen:

ABl. L 164 vom 27.6.2017, S. 1–5, Verordnung (EU) 2017/1133 des Rates vom 20. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

ABl. L 164 vom 27.6.2017, S. 6–27, Verordnung (EU) 2017/1134 des Rates vom 20. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren