Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 28. November 2014 den 6. Runderlass Außenwirtschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er beschäftigt sich mit den bei der Ausfuhr bestehenden Waffenembargos.
Die Zollverwaltung hat für das Waffenembargo gegen Russland eine neue Unterlagencodierung eingeführt.
Das Merkblatt des BMF zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung und Online-Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS -Ausfuhr wurde erneut aktualisiert.
Das BMWi hat die Außenwirtschaftsverordnung zum dritten Mal geändert. Die Änderungen sind am 6. November 2014 im Bundesanzeiger bekannt gegeben worden und gelten ab dem 7. November 2014.