Das bestehende Ausfuhrverbot für Güter und Technologien in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven wurde mit der VO (EU) Nr. 1351/2014 ausgeweitet.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 23. Januar 2015 neue Fragebögen zur Erfassung von Werkzeugmaschinen durch Güterlisten der EU-Verordnungen veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 9. Januar 2015 den Runderlass Außenwirtschaft Nr. 1/2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im Amtsblatt der EU vom 30. Dezember 2014 (L 371) ist die Deligierte Verordnung (EU) Nr. 1382/2014 zur Änderung der EG-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht worden.