Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2015 den 16. Rüstungsexportbericht beschlossen. Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die Genehmigungen für Rüstungsexporte im Jahr 2014.
Nach einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen die in den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung enthaltenen Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verankert werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat mehrere Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (AGG) verlängert. Die Bekanntgabe dazu erfolgte am 31. März 2015 im Bundesanzeiger.
Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 27 wurde am 3. Februar 2015 eine Berichtigung der EG-Dual-Use-VO, Verordnung (EG) Nr. 428/2009, bekannt gegeben.