Aufnahme von Ländern in das AKP-Abkommen
Im Amtsblatt der EU vom 30. September 2014 (L 284) wurden mittels dreier deligierter Verordnungen die (Wieder-) Aufnahme von Ländern in das Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans gehören (AKP), bekanntgegeben.
Demnach sind mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 die folgenden Länder in Anhang I des AKP-Abkommens aufgenommen worden:
- Republik Botsuana
- Republik Côte d'Ivoire
- Republik Ghana
- Republik Namibia
- Königreich Swasiland
- Republik Fidschi (wiederaufgenommen)
- Republik Kamerun (wiederaufgenommen)
Diese Länder genießen damit ab dem 1. Oktober 2014 einen zollbegünstigten Zugang zum EU-Markt.
Quellen: