ATLAS: Zusätzliche Codierungen für vZTA und vUA
Ab dem 15. Januar 2021 sind zusätzliche Codierungen in den ATLAS-Fachanwendungen Zollbehandlung und AEGZ für verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) sowie verbindlichen Ursprungsauskünfte (vUA) anzumelden, darauf weist die Zollverwaltung in der ATLAS-Info Nr. 0116/21 hin.
Ab dem 15. Januar 2021 sind zusätzlich :
- zu einer vZTA-Unterlage mit der Codioerung C626 in ATLAS immer eine Unterlage 9DFC („EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung") und
- zu einer vUA-Unterlage mit der Codierung C627 in ATLAS immer eine Unterlage 9DFD („EORI-Nummer des Inhabers einer verbindlichen Ursprungsauskunft") anzumelden.
Als Nummer der Unterlagen 9DFC/9DFD ist jeweils die zutreffende EORI-Nr. des Entscheidungsinhabers der vZTA/vUA, entsprechend der angemeldeten Unterlage C626/C627, anzumelden.
Zusätzlich ist für die o.g. Unterlagen C626 und 9DFC, sowie C627 und 9DFD ab dem 15. Januar 2021 unabhängig von der Zuordnung zu einem Bescheinigungsbereich nur noch die Anmeldung auf Positionsebene zulässig.
Dabei ist je Position und je vorgenannten Unterlagentyps, die Anmeldung von nicht mehr als einer entsprechenden Unterlage zulässig. Die Anmeldung von zwei Unterlagen des gleichen Unterlagentyps (z.B. zwei Unterlagen C626) in einer Position ist entsprechend nicht zulässig.
Quelle: