ATLAS-Ausfuhr: Umfangreiche Änderungen seit März 2022

Die Zollverwaltung weist mit deren ATLAS-Info 0306/22 vom 24. März 2022 auf umfangreiche Änderungen im Modul ATLAS-Ausfuhr hin, die mit dem anstehenden Wechsel auf die Version 3.0 Anwendung finden werden.

Hintergrund der Änderungen (die spätestens bis zum 16. Juli 2023 umzusetzen sind) sind Anpassungen im Zollrecht sowie die Anpassungen der Software an die im Zollrecht bereits vorgesehenen IT-Verfahren. Einige Änderugnen werden nachfolgend kurz dargestellt, die Detailinformationen entnehmen Sie bitte unmittelbar der ATLAS-Info.

Auch weist die Zollverwaltung darauf hin, dass derzeit an der Programmierung einer Schnittstelle von EMCS mit ATLAS-Ausfuhr gearbeitet wird, um bei der Ausfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren in Drittländer/Drittgebiete unter Steueraussetzung eine vollständige elektronische Verarbeitung in beiden Systemen zu erhalten. Aktuell bedarf es nämlich manueller Eingriffe durch die Zollbeamten, die dann künftig bei ordnungsgemäßer Verfahrensabwicklung entfallen werden (siehe Ziffer 4 und zusätzlich die Hinweise zur Codierung in Ziffer 17 in der ATLAS-Info).

Es stehen nun zur Anmeldung auch neue Beteiligte zur Verfügung (neue Datengruppen): der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer, der Versender, der Beförderer sowie der Lieferketten-Beteiligter (siehe Ziffer 12 in der ATLAS-Info).

Neu ist die Möglichkeit einer differenzierten Anmeldung von Unterlagen – je nach Art des Dokumentes – auf Kopf- und Positionsebene als Unterlage, Sonstiger Verweis oder Transportdokument. Die Vorpapiere können ebenfalls auf den Ebenen „Kopf“ und „Position“ angemeldet werden. Dafür wurden neue Codelisten programmiert (siehe Ziffer 15 in der ATLAS-Info).

Eingefügt wurde zudem eine Datengruppe "Bewilligungen", damit die entsprechende Referenznummer einer Bewilligung dort eingetragen werden kann (siehe Ziffer 18 in der ATLAS-Info).

Schließlich weist die Zollverwaltung in einer vorhergehenden ATLAS-Info 0304/22 auf die Umbenennungen von Datenelementbezeichner in ATLAS-Ausfuhr (AES) 3.0 hin. Die Umbenennung erfolgte entsprechend der offiziellen deutschen Fassung des Anhang B zum UZK-IA.

Überblick über die Neuerungen (Details bitte in der ATLAS-Info 0306/22 nachlesen):
1. UZK Anpassungen
2. Ausfuhrerstattung
3. Codelisten
4. Neue und angepasste Verfahren nach dem UZK
5. Mehrfache Umleitung
6. Anpassung der Versandweiterleitung
7. Kennzeichen „Sicherheit“
8. LRN/ MRN
9. Art der Anmeldung
10. Art der Ausfuhranmeldung – neue Codeliste A0121
11. Ausfuhrbegleitdokument und Ausgangsvermerk
12. Neue Beteiligte sowie neue Beteiligten-Konstellationen
13. Unionsansässigkeit von Beteiligten
14. „Zusätzliche Information“ (bisheriges Datenfeld „Vermerk“ und „Besonderer Tatbestand“)
15. Anmeldung von Unterlagen und Vorpapieren
16. Anmeldung von sonstigen Unterlagen („Nzzz“, „9ZZZ“, „9DFE“)
17. Anmeldung von Genehmigungen/ Lizenzen sowie Verwaltungsdokumenten (EMCS)
18. Anmeldung von Bewilligungen, verbindlicher Ursprungsauskunft bzw. Zolltarifauskunft
19. Anmeldung von beantragten Verfahren
20. UZK-Überarbeitung der zollrechtlichen Passiven Veredelung
21. UZK-Überarbeitung der Angabe von Beendigungsinformationen (AV/ZL)
22. Arten der Kontrollmaßnahmen
23. Transportausrüstung, Container-Indikator
24. Anlage 1 - Art der Ausfuhranmeldung - Gegenüberstellung der Werte der Code liste A0122 zu den Werten der neuen Codeliste A0121
25. Anlage 2 - Beteiligten-Konstellation - Gegenüberstellung der Release-spezifischen Ausprägungen der Codeliste A0127 der Werte der Codeliste A0122 zu den Werten der neuen Codeliste A0121

Für Fragen zu ATLAS bzw. EMCS wenden Sie sich gern an den Ersteller dieser Meldung, RA Thomas Peterka.

Quellen:

ATLAS-Info 0306/22 vom 24. März 2022

ATLAS-Info 0304/22 vom 18. März 2022