Anpassung der Fragebögen für zollrechtliche Bewilligungen

Auf ihrer Website informiert die Zollverwaltung über eine vereinheitlichende Anpassung der Fragebögen für zollrechtliche Bewilligungen.

Zollrechtliche Bewilligungen, die sich an den Kriterien des Art. 39 Unionszollkodex orientieren, richten sich nunmehr nach einem neu erstellten einheitlichen Fragebogen. Dieser aus mehreren Teilen bestehende Fragebogen ist ab dem 15. Februar 2018 bei Neuanträgen maßgeblich.

Die jeweils einschlägigen Teile des gemeinsamen Fragebogens für zollrechtlichen Bewilligungen richten sich nach der spezifischen Bewilligung. Hierüber ist das Dokument "Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens" hinterlegt. Ebenso können die entsprechenden Informationsseiten der Bewilligungen auf Zoll.de herangezogen werden.

Tipp: Wenn Sie Fragen bei Neubewilligungen, beispielsweise hinsichtlích der Bewilligungsvoraussetzungen oder auch beim Ausfüllen des Fragebogens haben, sprechen Sie uns an. Die Zollkanzlei steht Ihnen mit der Organisationsberatung für Fragen gerne zur Verfügung, wenden Sie sich gern an Herrn Markus Wipfler.

Quelle: Fachmeldung vom 6. Februar 2018 der Zollverwaltung, Anpassung der Fragebögen für zollrechtliche Bewilligungen