Anmeldung der Fangbescheinigung (C673) und der „BLE-Bescheinigung“ in der Zollanmeldung
Das ZIVIT hat mit seiner ATLAS-Info Nr. 4176/14 vom 27. August 2015 die künftige Verfahrensweise bei der Anmeldung der Fangbescheinigung (C673) und der „BLE-Bescheinigung“ in der Zollanmeldung bekannt gegeben.
Demnach ist künftig in der Zollanmeldung mit der Codierung C673 die BLE-Bescheinigung mit deren Registriernummer bzw. Dokumentennummer und Datum anzugeben. Die bisher erforderlichen Daten der Fangbescheinigung ergeben sich unmittelbar aus der BLE-Bescheinigung.
Die kompletten Text entnehmen Sie bitte unmittelbar der Info.
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