Angleichung der Iran-Embargo-VO and die EG-Dual-Use-VO
Die Anhänge I, III und VIIIB der Iran-Embargo-Verordnung (VO [EU] Nr. 267/2012) wurden mit neuen Listennummer versehen.
Anhang I umfasst die in der Liste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) aufgeführten Artikel, einschließlich Gütern, Technologien und Software.
Anhang III umfasst die in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes (MTCR) erfassten Artikel, einschließlich Gütern und Technologien.
Anhang VIIB enthält eine Liste von Grafiten und Metallen in Roh- oder Halbzeugform.
Mit den am 16. August 2016 bekannt gegebenen Änderungen wurden die Listennummern an die Bezeichnungen in der Dual-Use-Verordnung (VO [EG] Nr. 428/2009) angepasst.
Die Verordnung ist seit dem 17. August 2016 in Kraft.
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