Angabe des Ursprungslands bei Waren mit Gemeinschaftsursprung
Die Zollverwaltung hat mitgeteilt, dass in der ATLAS-Anwendung die Angabe des Ursprungslands bei Waren mit Gemeinschaftsursprung geändert wurde.
Es heißt dazu:
"In der Vergangenheit kam es bei der Anmeldung des genauen Ländercodes (z.B. FR, etc.) im IT-Verfahren ATLAS zu Problemen, hinsichtlich der Anwendung zolltariflicher Maßnahmen, die den Ursprung EU voraussetzen. Dahingehend wurde eine Systemanpassung vorgenommen, sodass die Anwendung solcher Maßnahmen nun auch bei der Angabe des genauen Ländercodes (z.B. DE statt EU) gesichert ist. Insofern gilt der Ursprung in einem der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft als Ursprung in der EU."