Angabe der Beförderungsdauer in EMCS-Vorgängen
Das ZIVIT hat in seiner Teilnehmer-Info Nr. 10/14 darauf hingewiesen, dass bei der Eröffnung eines Beförderungsvorganges in EMCS zwingend der normale benötigte Zeitaufwand für die konkrete Beförderungsstrecke vom abgehenden Ort bis zum Lieferort anzugeben ist.
Demnach ist es nicht erlaubt, die technisch mögliche Höchstdauer einer Beförderung von 92 Tagen einzutragen. Mit der o.a. Teilnehmer-Info hat das ZIVIT noch zwei weitere Hinweise zu Neuerungen bei EMCS hingewiesen (ELSTER-Zertifikat und Softwareanpassung).
Quelle: EMCS-Teilnehmer-Info Nr. 10/14 des ZIVIT vom 30. Juli 2014