Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
Das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) regelt unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der deutschen Zollverwaltung. Aufgrund der vollständigen Einführung des Zollkodex der Union (UZK) zum 1. Mai 2016 war auch eine Überarbeitung und Anpassung des ZollVG (inkl. der Bußgeld- und Strafvorschriften) notwendig geworden.
Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes vom 10. März 2017 veröffentlicht
Neben dieser rechtlichen Anpassung werden mit dem Gesetz auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überwachung und Bekämpfung des vorschriftwidrigen grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch den Zoll in den Bereichen Geldwäsche, Verbrauchsteuern und Post verbessert.
Die Änderungen sind zum 16. März 2017 in Kraft getreten.
Hinweis: Für die inhaltlichen Änderungen schauen Sie sich bitte die beiden Fachmeldungen der Zollkanzlei
- vom 15. September 2016 (Bundeskabinett beschließt Änderung des Zollverwaltungsgesetzes) und
- vom 18. Oktober 2016 (Zollverwaltung soll Postverkehr stärker kontrollieren / Änderung des Zollverwaltungsgesetzes) an.
Falls Sie wissen möchen, ob Sie bzw. Ihr Unternehmen von den Änderungen unmittelbar betroffen sind, wenden Sie sich gern an die Experten der Zollkanzlei.