Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung zum 1. Januar 2021
Die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV), mit der die Zuständigkeiten der Hauptzollämter für verschiedene Aufgaben festgelegt werden, wurde aktualisiert und wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Die Verordnung hat vorrangig Bedeutung für die Zollverwaltung selbst, weil sie die Zuständigkeiten der Hauptzollämter untereinander regelt.
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