Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung zum 1. Januar 2021

Die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV), mit der die Zuständigkeiten der Hauptzollämter für verschiedene Aufgaben festgelegt werden, wurde aktualisiert und wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Verordnung hat vorrangig Bedeutung für die Zollverwaltung selbst, weil sie die Zuständigkeiten der Hauptzollämter untereinander regelt.

Quelle:

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 54, S. 2487, Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung – HZAZustV) vom 13. November 2020