Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu den KN-Unterpositionen 8536 69 10 bis 8536 69 90

Im Amtsblatt der EU C 89 vom 22. März 2017, S. 21 wurden bezüglich der KN-Unterposition 8536 69 10 bis 8536 69 90 die Erläuterungen geändert und gefasst (der Erläuterungstext wird durch entsprechende Abbildungen ergänzt).

Betroffen sind elektromechanische Stecker (männliche Steckverbinder) und Steckbuchsen (weibliche Steckverbinder), die eine elektrische Verbindung von Geräten, Kabeln, Leiterplatten usw. ermöglichen sowie Stecker- und Steckbuchsenteile eines Koaxialsteckerpaares. Die Änderungen sehen wie folgt aus:

andere

Hierher gehören elektromechanische Stecker (sogenannte männliche Steckverbinder) und Steckbuchsen (sogenannte weibliche Steckverbinder), die eine elektrische Verbindung von Geräten, Kabeln, Leiterplatten usw. ermöglichen.

Die Steckverbinder können entweder auf beiden Seiten einen Stecker bzw. eine Steckbuchse oder auf einer Seite einen Stecker bzw. eine Steckbuchse und auf der anderen Seite eine andere Kontaktvorrichtung (z. B. Crimp-, Klemm-, Löt- oder Schraubanschluss) aufweisen (siehe die Beispiele in den Abbildungen 1 und 2).

Abbildung 1:

Auf einer Seite wird das Kabel über einen Crimp-/Klemmanschluss mit dem Steckverbinder verbunden. Auf der anderen Seite wird die Verbindung durch Aufstecken des männlichen/weiblichen Steckverbinders hergestellt.

Abbildung 2:

Auf einer Seite wird das Kabel über einen Crimp-/Klemmanschluss mit dem Steckverbinder verbunden. Auf der anderen Seite wird die Verbindung durch Aufstecken des weiblichen Steckverbinders hergestellt. Außerdem weist dieser Steckverbinder einen zusätzlichen Anschluss in Form eines männlichen Steckverbinders auf.

Hierher gehören auch Steckkupplungen, die aus einem Steckerpaar (zwei Teilen) bestehen. Stecker- und Steckbuchsenteil dieses Steckerpaares besitzen jeweils ein Stecker- bzw. Steckbuchsenteil und eine andere Kontaktvorrichtung

Nicht hierher gehören Verbindungs- oder Kontaktelemente, bei denen die elektrische Verbindung ausschließlich auf andere Weise als durch Stecken erfolgt (z. B. Crimp-, Schraub-, Löt- oder Klemmanschlüsse). Derartige Elemente werden von der Unterposition 8536 90 erfasst (siehe die Beispiele in den Abbildungen 3 bis 7).

Stecker und Steckbuchsen mit Innen- oder Außengewinde gehören jedoch hierher.

Abbildungen 3 und 4:

Auf einer Seite wird das Kabel über einen Crimp-/Klemmanschluss mit dem Steckverbinder verbunden. Auf der anderen Seite wird die Verbindung mittels einer Schraube oder eines Bolzens mit Mutter hergestellt.

Abbildungen 5, 6 und 7:

Die elektrische Verbindung erfolgt nicht durch Stecken. Es sind keine männlichen oder weiblichen Steckverbinder vorhanden. Die elektrische Verbindung erfolgt durch Schrauben oder Klemmen.

Auf Seite 344 erhält die Erläuterung zur KN-Unterposition 8536 69 10 die folgende Fassung:

„für Koaxialkabel

Hierher gehören nur Stecker- und Steckbuchsenteile eines Koaxialsteckerpaares (siehe die Beispiele in den Abbildungen 1 bis 6).

Quelle:

ABl. EU C 89 vom 22. März 2017, S. 21, Erläuterungen zur KN 2017/C 89/06