Änderung der AWV im Hinblick auf Auslandsinvestionen

Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist hinsichtlich der Ausweitung des Prüfungsinstrumentariums bei Unternehmenserwerben durch Investoren aus Staaten außerhalb der EU sowie durch die Einführung einer Meldepflicht im Falle ausländischer Investitionen in sog. Kritische Infrastrukturen geändert worden.

Die inhaltlichen Änderungen der betroffenen §§ 55 bis 62 AWV sind mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 14. Juli 2017 vorgenommen worden.

Das BMWi hat dazu den Runderlass Außenwirtschaft Nr. 5/2017 veröffentlicht der die Hintergründe der Änderungen darlegt.

Die Änderungen in der AWV sind bereits am 18. Juli 2017 in Kraft getreten.

Quellen:

Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 14. Juli 2017 und Runderlass Außenwirtschaft Nr. 5/2017

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