Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist durch die Achte Verordnung (VO) zur Änderung der AWV vom 27. April 2017 geändert worden.

Die Bundesfinanzverwaltung fasst in der E-VSF-Nachrichten N 19 2017 vom 30. Mai 2017 die wesentlichen Änderungen wie folgt zusammen:

I. Anpassung der Vorschriften zur Bußgeldbewehrung in § 82 AWV an die Aktualisierung der Sanktionsvorschriften gegen die Demokratische Volksrepublik Korea. Im Wesentlichen beziehen sich die Verbote auf die Nutzung von Immobilien und die Einrichtung von Bankkonten.

II. Erweiterung des Warenkreises für bestimmte, von der Anlage AL zur AWV (Ausfuhrliste) Nummer 0009 erfasste Dieselmotoren für Unterseeboote durch Änderung der Warenbeschreibung.

III. Anpassung der AL an die im Jahr 2016 vereinbarten Änderungen des Wassenaar Arrangements für konventionelle Rüstungsgüter. Da es sich hierbei um zahlreiche - zum Teil auch lediglich redaktionelle - Änderungen handelt, wurde die Ausfuhrliste der Einfachheit halber komplett neugefasst.

Quellen:

BAFA-Webseite

Achte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 27. April 2017

E-VSF-Nachrichten N 19 2017 vom 30. Mai 2017