Änderung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung zum 15. Dezember 2020

Die Anhänge I, IIa bis IIg und IV der EG-Dual-Use-Verordnung sind mit Wirkung ab dem 15. Dezember 2020 geändert worden.

Hintergrund der Änderungen des Anhangs I, welches Dual-Use-Güter erfasst, sind wir jedes Jahr Anpassungen in den entsprechenden internationalen Abkommen und Vereinbarungen der Australischen Gruppe, dem Trägertechnologie-Kontrollregime, der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, dem Wassenaar-Arrangement und dem Chemiewaffenübereinkommen.

Die Änderungen der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I erfordern Folgeänderungen der Anhänge IIa bis IIg sowie des Anhangs IV für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die auch in den Anhängen IIa bis IIg sowie in Anhang IV aufgeführt sind.

Für Fragen zum Außenwirtschaftsrecht wenden Sie sich gern an RA Kay Höft.

Quelle:

ABl. EU Nr. L 421 vom 14. Dezember 2020, S. 1–280, Delegierte Verordnung (EU) 2020/1749 der Kommission vom 7. Oktober 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck