Änderung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht
Kurz vor der geplanten Novelle der EG-Dual-Use-Verordnung hat die Europäische Kommission am 15. Dezember 2017 die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2268 zur Änderung der sog. EG-Dual-Use-Verordnung im Amtsblatt L 334 veröffentlicht.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurde der EU-Kommission die Befugnis übertragen, die Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I sowie die Anhänge IIa bis IIg und den Anhang IV im Einklang mit den einschlägigen Verpflichtungen und Bindungen und deren Änderungen, die die Mitgliedstaaten als Mitglieder der internationalen Nichtverbreitungsregime und Ausfuhrkontrollvereinbarungen oder durch die Ratifizierung einschlägiger internationaler Verträge eingegangen sind, durch delegierte Rechtsakte zu aktualisieren. Dies ist vorliegend geschehen.
Gemäß Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2268 werden die Anhänge wie folgt geändert:
- Anhang I Dual-Use-VO (Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck) erhält die Fassung des Anhangs I der Delegierten Verordnung;
- Die Anhänge IIa bis IIg Dual-Use-VO (allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der EU sowie nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen) erhalten die Fassung des Anhangs II der Delegierten Verordnung
- Anhang IV Dual-Use-VO (Genehmigungspflichten für bestimmte innergemeinschaftliche Verbringungen) erhält die Fassung des Anhangs III der Delegierten Verordnung.
Die Delegierte Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, mithin am 16. Dezember 2016 in Kraft und ist in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig und verbindlich.
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