Allgemeines Präferenzsystem: Wegfall der Präferenz für die Ukraine

Die Ukraine wird ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr von den Begünstigungen des APS (Allgemeinen Präferenzsystems) profitieren. Die EU hat mit der Ukraine ein umfassendes Assoziierungsabkommen, das die vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) betrifft, geschlossen, welches seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet wird.

Da diese Freihandelszone für den gesamten Handel bessere Zollpräferenzen als das APS bietet, wird die Ukraine mit Wirkung vom 1. Januar 2018 aus der Liste der APS-begünstigten Länder in Anhang II gestrichen.

Zugleich wurde zum 1. Januar 2017 Tonga wieder in Anhang II des APS aufgenommen.

Quelle:

ABl. EU L 34 vom 9.2.2017, S. 7–8, Delegierte Verordnung (EU) 2017/217 der Kommission vom 5. Dezember 2016 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen