Alle Jahre wieder: Importregime Türkei 2017
Das neue türkische Importregime zum Jahreswechsel lässt diesmal große Überraschungen aus. Trotzdem hat sich von 2016 auf 2017 einiges im Zollbereich getan. Wir haben für Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen vorbereitet.
1. Weitere Erleichterung bezüglich der Quellensteuer
Kurz nach dem Jahreswechsel gab das türkische Zoll- und Handelsministerium bekannt, dass bei sog. Austauschgeschäften keine Quellensteuer (KKDF/RUSF) berechnet wird. Es geht um die Fälle, in denen z.B. eine defekte Ware aus der Türkei exportiert wird und anstelle dieser eine neue Ware importiert wird (Austausch). Bisher musste man trotzt des Austauschs-/Reparaturgeschäftes bei der Einfuhr der neuen Ware in die Türkei eine Quellensteuer von 6 % bezahlen, vorausgesetz natürlich, dass die Ware quellensteuerpflichtig ist. Die einzige Bedingung der türkischen Zollverwaltung für die Quellensteuerbegünstigung ist eine rechtskonforme Ausfuhr- und Einfuhrzollabwicklung mit einem dafür vorgesehenen Vordruck (siehe Anlage zum Erlass vom 02.01.2017).
Quelle: Erlass des türkischen Zoll- und Handelsministeriums vom 02.01.2017 / 21212864
2. Die neuen Produktsicherheitsverordnungen
Zum Jahreswechsel wurden 23 neue Produktsicherheitsverordnungen veröffentlicht, die überwiegend die alten Regelungen aus 2016 ersetzt haben. Mit der Produktsicherheitsverordnung 2017/13 wurden die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Einfuhr bzw. dem Inverkehrbringen von überwachungspflichtigen Waren deutlich erhöht. Thema "CE"-Kennzeichen wird weiterhin im Fokus des Turkish Standards Institution (TSE) stehen. Aufgrund einer minimalen, aber deutlichen Änderung im Wortlaut der neuen Produktsicherheitsverordnung für Spielzeuge 2017/10 gehen wir davon aus, dass in der kommenden Zeit Spielzeuge einer besonders stringenten Überprüfung unterzogen werden.
Eine Übersicht der aktuellen Zollvorschriften im Warenverkehr mit der Türkei finden Sie im Zollportal von unserem Zollexperten Herrn Kuzucu.
3. Wieder einmal Zusatzzölle
Normalerweise werden Zusatzzollbeschlüsse des türkischen Ministerrates im Laufe des Jahres erwartet. Diesmal kam die Überraschung am 31.12.2016: Zusatzzölle zwischen 8 % und 30 % für Waren der exKap. 42, 61, 62 und 65 mit Nicht-EU Ursprung. Die Regelung ist unmittelbar mit der Veröffentlichung des Zusatzzollbeschlusses in Kraft getreten und betrifft ganz besonders die Textil- und Bekleidungsindustrie.
Quelle: Zusatzzollbeschluss 2016/9640 vom 31.12.2016
4. Erhöhung der Stempelsteuer
Die traditionelle Stempelsteuer, die bei der Annahme einer Zollanmeldung pauschal erhoben wird, hat sich von 63,80 TL auf 68,60 TL erhöht. Die Stempelsteuer für die Summarische Eingangsanmeldung beträgt 7,30 TL. Für bestimmte Transaktionen und stempelsteuerpflichtigen Dokumentbestätigungen (z.B. Mietverträge) wird der Stempelsteuerwert prozentual festgesetzt. Der Stempelsteuersatz beträgt in diesen Fällen zischen 1,89 % und 9,48 % vom inhaltlichen Wert des Dokuments.
Quelle: Stempelsteuererlass vom 27.12.2016
5. Revision der Zollunion EU/Türkei
Last but not least: Die EU-Kommission hat angeregt, die nunmehr 20-Jahre-alte Zollunion EU/Türkei einem Update zu unterziehen. Wir sind gespannt und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Quellen: Pressemitteilung der Europäische Kommission vom 21. Dezember 2016