Aktuelle Information zum Embargo gegen die Islamische Republik Iran

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit Meldung vom 19. Oktober 2015 zum Fortgang des Iran-Embargos informiert. Es weist aber zugleich darauf hin, dass das Embargo derzeit unverändert fortbesteht.

Mit dem „Adoption Day" (18. Oktober 2015) wird der zwischen den E3+3-Staaten und Iran vereinbarte „Joint Comprehensive Plan of Action" (Wiener Übereinkommen) 90 Tage nach Verabschiedung der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen rechtswirksam.

ie Europäische Union hat den Beschlusses (GAS) 2015/1863, der Verordnung (EU) 2015/1861 und die Durchführungsverordnung 2015/1862 im Amtsblatt der Europäischen Union (Nr. L 274, S. 1 ff.) veröffentlicht.

Hiermit ist die Europäische Union ihren Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen und der Resolution 2231 (2015) nachgekommen, bis zum „Adoption Day" Rechtsakte zur Aussetzung bzw. Aufhebung der im Wiener Übereinkommen detailliert beschriebenen Wirtschafts- und Finanzsanktionen sowie Personen- und Unternehmenslistungen zu publizieren.

Quelle:Aktuelle Information (19.10.2015) zum Embargo gegen die Islamische Republik Iran, BAFA