Aktualisiertes Merkblatt zu CETA-Abkommen veröffentlicht

Die Zollverwaltung hat auf ihrer Website ein aktualisiertes Merkblatt zum Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU veröffentlicht (Stand: 17. August 2017). Auf 27 Seiten werden Begriffsbestimmungen, Verfahrens- und Ursprungsregeln dargestellt.

Hintergrund sind die von der Europäischen Kommission mit Kanada abgestimmten Verfahrensregelungen, die in einer „Guidance on the Rules of Origin“ noch vor der Anwendbarkeit des Abkommens auf der Internetseite der Europäischen Union veröffentlicht werden sollen.

Die Zollverwaltung betont noch einmal, dass Präferenznachweise in Form der Ursprungserklärung nur von Registrierten Ausführern (Registered Exporter – REX) ausgestellt werden dürfen. Für die Registrierung als REX ist ein schriftlicher Antrag beim örtlich zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

Quelle:

Fachmeldung vom 18. August 2018 Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA)