Aktualisiertes Merkblatt zum Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA)
Nach jahrelangen Verhandlungen und einem daran anschließenden Ratifizierungsprozess hat das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kannada nun die letzten Hürden genommen, so dass das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) kurz vor der vorläufigen Anwendung steht.
Der exakte Starttermin wird im Amtsblatt der EU noch veröffentlicht werden (vss. im dritten Quartal 2017), bis dahin ist noch keine vorläufige Anwendung möglich. Das seit 2009 verhandelte Abkommen beinhaltet umfangreiche Zoll- und Handelserleichterungen. Unter anderem wird im Warenverkehr mit Kanada nun auch der Registrierte Ausführer (REX) installiert, womit dieses System für die Ausstellung von Ursprungserklärungen maßgeblich sein wird. Die Zollverwaltung rät daher EU-Unternehmen bereits jetzt die notwendige Registrierung vorzunehmen.
In der Zwischenzeit hat die Kommission mit Kanada einige Verfahrensregelungen abgestimmt. Das Merkblatt zu CETA wurde dementsprechend aktualisiert.
Quelle: