Aktualisierte Dienstvorschrift „Antidumping- und Ausgleichszölle“

Die Zollverwaltung hat ihre Dienstvorschrift „Antidumping- und Ausgleichszölle“ (Kennung E-VSF ZT 06 15) aktualisiert und neu gefasst.

Die Änderungen wurden notwendig, da die Regelungen der DVO (EU) 2019/1131 vom 2. Juli 2019 (sog. Zollinstrument) aufzunehmen waren. Dieses enthält neues Regelungswerk für die Zollentstehung, für die Mitteilung und Anmeldung von Waren und für die Zahlung von Zöllen - einschließlich deren Erhebung, Erstattung und Erlass in der „ausschließlichen Wirtschaftszone“ (AWZ).

Des Weiteren wurde die „Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen auf dem Festlandsockel oder in der ausschließlichen Wirtschaftszone“ neu in die Dienstvorschrift aufgenommen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass diese Gebiete sich außerhalb des Zollgebiets der Union befinden und daher nicht unmittelbar den Regelungen des UZK unterliegen. Mit der o.a. DVO (EU) 2019/1131 wurden aber Regelungen geschaffen, um - in besonders geregelten Fällen - Antidumping- und Ausgleichszölle auf Waren zu erheben, die auf den Festlandsockel oder in die AWZ eines Mitgliedstaates verbracht werden - also außerhalb des Zollgebietes der Union. Die genannte DVO verweist dabei teilweise auch auf Regelungen des UZK.

Schließlich enthält die neue Dienstvorschrift auch eine Übersichtskarte über den Festlandsockel und die ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) Deutschlands in der Nordsee und Ostsee.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich gern an RA Thomas Peterka.

Quelle (nur kostenpflichtig unter www.vsf-portal.de abrufbar):

Dienstvorschrift „Antidumping- und Ausgleichszölle“ vom 12. April 2023 (Kennung E-VSF ZT 06 15)

E-VSF-N 15 2023 Nr. 62 vom 30. Mai 2023