Änderungen zur Verschlusssicherheit der im TIR-Verfahren eingesetzten Transportmittel
Am 1. Januar 2017 treten für sämtliche Vertragsparteien die im Amtsblatt der EU L 321 Seiten 31 bis 46 dargelegten Änderungen des TIR-Übereinkommens in Kraft, welche vor allem Änderungen bei der Verschlusssicherheit der im TIR-Verfahren eingesetzten Transportmittel betreffen.
Die genauen Änderungen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt, siehe unten.
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