Änderungen der Erläuterungen zum HS - Ungültigwerden von vZTA

Am 5. Dezember 2013 sind im Amtsblatt der EU Nr. C 355 die Änderung der Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) aufgrund der letzten (51.) Sitzung des HS-Komitees bei der Weltzollorganisation bekannt gemacht worden. Die Erläuterungen zum HS dienen als Auslegungsmittel zur Einreihung von Waren in den Zolltarif. In der EU wird er durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) abgebildet, die wiederum das HS als Grundlage hat.

In der 51. Sitzung des HS-Komitees wurden zum einen für einige HS-Codes die Erläuterungen zur Nomenklatur geändert und zu anderen für weitere HS-Codes Einreihungsentscheidungen, sog. Avisen, getroffen, die ebenfalls Eingang in die Erläuterungen zum HS gefunden haben. Die EU übernimmt nun aufgrund vertraglicher Verpflichtung diese Änderungen des HS in den Zolltarif der EU, also in die KN. Im o.a. Amtsblatt hat die EU-Kommission alle betroffenen KN-Codes gelistet.

Zugleich weist die EU darauf hin, dass aktuell gültige verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) ab dem Tag der vorliegenden Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (also der 5. Dezember 2013) automatisch ungültig werden, soweit sie nicht mehr mit der Auslegung der zolltariflichen Nomenklatur übereinstimmen. 

Quellen:
ABl. EU Nr. C 355 vom 5. Dezember 2013 Seite 1

Einreihungsentscheidungen und Änderungen der Erläuterungen der 51. Sitzung bei der WCO

Praxistipp: Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern tätig sind, sollten ihre aktuell benutzten KN-Codes überprüfen, ob diese sich in der Auflistung im Amtsblatt der EU Nr. C 355 vom 5. Dezember 2013 wiederfinden. Ist dies der Fall, ist zu überprüfen, ob durch die vorliegenden Änderungen im HS bzw. in der KN gegebenenfalls eine Einreihung der betroffenen Ware(n) in einen anderen KN-Code vorzunehmen ist. Insbesondere Unternehmen, die über eine vZTA mit einem der betroffenen KN-Codes verfügen, sollten sich vergewissern, ob diese vZTA ihre Gültigkeit automatisch verloren hat oder nicht. Dementsprechend hat das Unternehmen zu reagieren (ggf. Beantragung einer neuen vZTA).