Änderungen bei den Schiffsausrüstungen

Die Belieferung von Schiffen mit Ausrüstungsgegenständen unterliegt verschiedenen Regelungen, unter anderem müssen diese Gegenstände bestimmte Prüfnormen erfüllen - meist aufgrund internationaler Überkommen.

Die EU hat nun die rentsprechende Richtlinie für Schiffsausrüstung aktualisiert, insbesondere neue Prüfnormen für bestimmte Gegenstände eingefügt und dazu Übergangsbestimmungen zu den Anwendungszeitpunkten erlassen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in dem unten angeführten Link im Amtsblatt der EU.

Quelle: Richtlinie 2013/52/EU der Kommission vom 30. Oktober 2013 zur Änderung der Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung (AmtsblEU 2013 L 304 S. 1)