Änderungen bei den Anhängen der APS-Verordnung

Die EU hat mit Wirkung vom 1. Januar 2014 die Länderlisten zum Allgemeinen Präferenzsystem (APS) aktualisiert. Dies geschah mit zwei im Amtsblatt der EU veröffentlichten Verordnungen.

Die Listen der förderfähigen Länder (Anhang I), der nach der allgemeinen Regelung des APS begünstigten Länder (Anhang II), der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung APS+ (Anhang III) und der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder (EBA - Anhang IV) wurden aktualisiert.

Hinweise zu den Änderungen können den u.a. Pressemitteilungen entnommen werden.

Weiterführende Informationen zum APS finden Sie unter der Beitrag der Zollkanzlei vom 19. Dezember 2013.

Quellen:

ABl. EU L 355 vom 31. Dezember 2013 Seite 1 - VO (EU) Nr. 1421/2013 Änderung Anhänge I, II und IV

ABl. EU L 1 vom 4. Januar 2013 Seite 1 - VO (EU) Nr. 1/2014 Änderung Anhang III

Pressemitteilung der gtai vom 2. Januar 2014

Pressemitteilung der gtai vom 6. Januar 2014