Änderung Präferenzabkommen mit Norwegen und Island
Die beiden bestehenden Präferenzabkommen der EU mit Norwegen und Island sind hinsichtlich des Protokolls Nr. 3, welches die Ursprungsregeln enthält, geändert worden.
Die bisherigen Protokolle Nr. 3 wurden durch die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln ersetzt.
Die Regeln gelten rückwirkend bereits seit dem 1. Mai 2015.
Quellen: