Änderung der ZK-DVO wegen Sicherheitsprogrammen anderer Staaten

Im Amtsblatt der EU (L 56 Seite 1) ist am 26. Februar 2014 mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 174/2014 eine Änderung der ZK-DVO bekannt gegeben worden, die am 1. Dezember 2014 in Kraft treten wird. Die Änderung betrifft die Angabe einer Kennnummer für die Beteiligten grenzüberschreitender Warenverkehre (hier insbesondere die Versender und Beförderer aus Drittstaaten) für die Zwecke der Risikoanalyse.

Die Angabe einer Kennnummer dient der erleichterten Identifizierung der mit dieser Nummer codierten Unternehmen, die an Handelspartnerschaftsprogrammen teilnehmen. Die EU anerkennt die Handelspartnerschaftsprogramme bestimmter Drittländer, die im Einklang mit dem Normenrahmen der Weltzollorganisation zur Sicherung und Erleichterung des Welthandels (Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade — SAFE) entwickelt wurden. Demnach gewährt die EU denjenigen Wirtschaftsbeteiligten aus Drittländern Erleichterungen, die an einem Handelspartnerschaftsprogramm der Zollbehörden des betreffenden Drittlandes beteiligt sind (wie bspw. dem C-TPAT der USA). Die vom jeweiligen Drittstaate erteilte Kennnummer kann dann alternativ zur EORI-Nummer (der EU-weit gültigen Zollnummer) angegeben werden - in den summarischen Eingangs- wie Ausgangsanmeldungen wie in den Zollanmeldungen.

In der EU kann ein Unternehmen den Status eines AEO (Authorized Economic Operator) erhalten, welcher dem SAFE-Framework der WZO entspricht.

Hinweis: Die Angabe der Kennnummer eines vergleichbaren Programms von Drittstaaten soll die Risikoanalyse unterstützen. Sind demnach alle Unternehmen der Lieferkette (vom Versender über den Beförderer und den Agenten bis zum Empfänger) Inhaber einer solchen Kennnummer, so ist die Idee, dass ein geringeres Risiko besteht als bei Lieferketten ohne solche Unternehmen - mit der Folge, dass sich die Zollbehörden auf die letzteren konzentrieren können. Die Praxis wird es zeigen, ob die Umsetzung hier tatsächlich gelingt.

Quelle:

Amtsblatt der EU L 56 vom 26. Februar 2014, Seite 1