Änderung der Ursprungsregeln im Freihandelsabkommen der EU mit der Schweiz
Der deutsche Zoll hat in seiner Pressemitteilung vom 29. Januar 2016 darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Februar 2016 neue Ursprungsregeln im Warenverkehr der EU mit der Schweiz Anwendung finden.
Die Mitteilung lautet:
Mit Beschluss Nr. 2/2016 des gemischten Ausschusses vom 3. Dezember 2015, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 23 vom 29. Januar 2016, wurden die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt.
Hiernach sind ab dem 1. Februar 2016 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, anzuwenden.
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Quellen: