Änderung der präferentiellen Ursprungsregeln für Montenegro
Im Amtsblatt der EU Nr. L 28 vom 4. Februar wurde die Änderung der Ursprungsregeln für die Republik Montenegro bekannt gegeben.
Das Protokoll Nr. 3 des Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen wurde dahingegehnd geändert, als dass nunmehr die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Anwendung finden.
Tipp: Auf der Website www.wup.zoll.de der deutschen Zollverwaltung werden die Änderungen zu Montenegro eingearbeitet und können dort abgerufen werden.