Der Rat der EU hat seinen Beschluss 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran überarbeitet.
Geändert wurden bereits vorhandene Einträge und zwei Personen sind von der Liste gestrichen worden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem u.a. Beschluss (GASP) 2016/565.
Die Änderungen treten am 13. April 2016 in Kraft.
Quellen:
Abl. EU Nr. L 96 vom 12. April 2016, Seite 41, Beschluss (GASP) 2016/565 des Rates vom 11. April 2016 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
ABl. EU Nr. C 128 vom 12. April 2016, Seite 22, Mitteilung des Rates (2016/C 128/02) an die Personen, die den Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/235/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2016/565, und der Verordnung (EU) Nr. 359/2011, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/556, über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran unterliegen