Änderung der Erläuterungen zum Harmonisierten System und der Sammlung der Tarif-Avisen

Im Amtsblatt der EU Nr. C 119 vom 5. April 2016 sind Änderungen der Erläuterungen zum Harmonisierten System und der Sammlung der Tarif-Avisen bekannt gegeben worden.

Zu beachten ist, dass eine verbindliche Zolltarifauskunft ungültig wird, sobald sie aufgrund internationaler zolltariflicher Maßnahmen nicht mehr mit der Auslegung der zolltariflichen Nomenklatur übereinstimmt.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob die Änderungen der Erläuterungen zu einer Änderung der bisherigen Auslegung führt, welche wiederum die erteilten verbindlichen Zollltarifauskünfte ungültig werden lässt.

Die Einzelheiten der Änderungen entnehmen Sie bitte der Mitteilung im Amtsblatt.

Quelle:

ABl. EU Nr. C119 vom 5. April 2016, Seite 3, Mitteilung Nr. 2016/C 119/04 des Rates betreffend die Angaben der Zollbehörden der Mitgliedstaaten über die Einreihung von Waren in die zolltarifliche Nomenklatur