Änderung der EMCS-DVO ab dem 13. Februar 2014
Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung sind im IT-System der Zollverwaltung (EMCS) zu melden. Grundlage für die zu meldenden Daten ist die EMCS-DVO [Verordnung (EG) Nr. 684/2009]. Diese meldepflichtigen Daten wurden nunmehr ab dem 13. Februar 2013 geändert.
Die Änderung erfolgte mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 76/2014 vom 28. Januar 2014, welche die Anhänge I und II der EMCS-DVO änderte.
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