Änderung der EG-Dual-Use-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde am 12. Juni 2014 eine Änderung der EG-Dual-Use-Verordnung bekannt gegeben. Danach erhält die EU-Kommission das Recht, den Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung in eigener Zuständigkeit zu ändern. Zusätzlich darf sie auch bestimmte Länder aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU herauszunehmen (Änderung von Anhang II der Verordung).

Mit der Rechtsänderung verfolgt die EU ein schnelleres Anpassen der Verordnung an die sich stetig ändernde Sicherheitslage bzw. die zügigere Umsetzung von internationalen Ausfuhrkontrollregelungen in EU-Recht.

Das Europäische Parlament wie auch der Rat haben das Recht gegen Änderungen durch die EU-Komission vorzugehen, wenn sie dies für notwendig erachten.

Die Änderung tritt am 2. Juli 2014 in Kraft.

Quelle: ABl. EU L 173 vom 12. Juni 2014 Seite 79