Änderung bei der Codierung hinsichtlich Russland-Embargo
Die Zollverwaltung hat für das Waffenembargo gegen Russland eine neue Unterlagencodierung eingeführt.
Ab sofort steht in der Unterlagenliste I0136 folgende neue Unterlage zur Anmeldung in ATLAS AES zur Verfügung:
3LNA/RU: „Erklärung des Anmelders, dass die Güter nicht vom Waffenembargo nach § 74 Abs. 1 Nr. 12 AWV erfasst sind (Russland)“