Abgabenbegünstigung für Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen sowie für Bohr- oder Förderplattformen

Zum 1. Juli 2016 ist eine zolltarifliche Abgabenbegünstigung für bestimmte Waren eingeführt worden, die für den Bau, die Instandsetzung, die Instandhaltung oder den Umbau von Wasserfahrzeugen sowie für Bohr- oder Förderplattformen vorgesehen sind.

Diese Begünstigung gilt bei der Überlassung in das Zollverfahren der Endverwendung, sofern hierfür eine Bewilligung erteilt wurde (siehe auch Einführende Vorschriften des Elektronischen Zolltarifs, Titel II, Abschnitt A). Für welche Waren diese Begünstigung gilt, ist unmittelbar dem Elektronischen Zolltarif der jeweiligen Codenummer zu entnehmen.

Die EU-Kommission hat mit Wirkung vom 1. Juli 2016 die neue Maßnahmenart 117 eingeführt, um für diese Waren eine IT-gestützte Überlassung in das Zollverfahren der Endverwendung zu ermöglichen. Als Nachweis der Bewilligung zur Endverwendung für den o.g. Warenkreis wurde zusätzlich die neue TARIC-Unterlagencodierung C990 eingeführt. Das Anmelden im IT-Verfahren ATLAS ist identisch mit den bereits bestehenden Modalitäten zur Beantragung und Überlassung in das Zollverfahren der Endverwendung (z.B. bei der Maßnahmeart 115 und unter Nutzung der TARIC-Unterlagencodierung N990). Die Abgabenbegünstigung ist mit dem Präferenzcode „140“ zu beantragen.

Quelle:

ATLAS-Info 3144/16 vom 23. August 2016